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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 5 A 203/08   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 5 A 203/08 (https://dejure.org/2009,20541)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.07.2009 - 5 A 203/08 (https://dejure.org/2009,20541)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 5 A 203/08 (https://dejure.org/2009,20541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 5 A 203/08
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, BVerfGE 113, 63.

    Bezüglich der Abweichungsrüge fehlt es an der Bezeichnung eines Rechts- oder Tatsachensatzes im angefochtenen Urteil, der von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - abweichen soll.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2007 - 5 A 4719/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von verfassungsschutzrechtlichen Maßnahmen gegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 5 A 203/08
    Vor diesem Hintergrund genügen unter Berücksichtigung der personellen Kontinuität beim Kläger sowie einer fehlenden inhaltlichen Distanzierung von den Verlautbarungen und Aktivitäten aus den Jahren 2002 bis 2004 schon die vom Verwaltungsgericht durch Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03 -, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 -, festgestellten Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen des Klägers, um dessen Aufnahme in die Verfassungsschutzberichte Nordrhein-Westfalen 2005 und 2006 zu rechtfertigen.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 - ausgeführt hat, ergibt sich der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen (auch) aus der Nähe des Klägers zu rechtsextremistischen Parteien und Gruppierungen.

  • VG Düsseldorf, 21.10.2005 - 1 K 3189/03

    Rechtmäßigkeit der Aufnahme der "Bürgerbewegung Pro Köln"

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 5 A 203/08
    Vor diesem Hintergrund genügen unter Berücksichtigung der personellen Kontinuität beim Kläger sowie einer fehlenden inhaltlichen Distanzierung von den Verlautbarungen und Aktivitäten aus den Jahren 2002 bis 2004 schon die vom Verwaltungsgericht durch Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03 -, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 -, festgestellten Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen des Klägers, um dessen Aufnahme in die Verfassungsschutzberichte Nordrhein-Westfalen 2005 und 2006 zu rechtfertigen.
  • VG Berlin, 16.09.2010 - 1 K 296.09

    Erwähnung des Bürgerbewegung pro Köln e.V. im Verfassungsschutzbericht 2008 und

    Gegen die Erwähnung in den Jahren 2002 bis 2009 suchte der Kläger erfolglos um Rechtschutz nach ( VG Düsseldorf Urteil vom 21. Oktober 2005- 1 K 3189/03 ; OVG NRW Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 ; VG Düsseldorf Urteil vom 4. Dezember 2007 - 22 K 1286/06 ; OVG NRW Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 ; VG Düsseldorf Urteil vom 11. November 2009 - 22 K 3117/08).

    Auch das Oberverwaltungsgericht Münster (zuletzt Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 , [...], Rn. 2) und das Verwaltungsgericht Hamburg (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 - 8 K 3483/06, [...], Rn. 38) halten eine Verdachtsberichterstattung über den Kläger für zulässig.

    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, umfassend über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren (BVerfG, a.a.O. Rz. 84; VG Düsseldorf, Urteil vom 10. November 2009 - 22 K 3117/08 , [...], Rn. 59 ff.; OVG NRW Beschluss vom 8. Juli 2009, 5 A 203/08 , [...], Rn. 3).

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist für die Berichtszeiträume 2002 bis 2008 in eingehender Auseinandersetzung mit Veröffentlichungen des Klägers, Äußerungen seiner Funktionsträger und Beziehungen zu rechtsextremen Organisationen zu dem Schluss gelangt, dass der Kläger im Verdacht einer gegen die Menschenwürde verstoßenden ausländerfeindlichen Ausrichtung steht; dieser Befund wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster für die Jahre 2002 bis 2006 bestätigt ( VG Düsseldorf Urteil vom 21. Oktober 2005- 1 K 3189/03 ; OVG NRW Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 ; VG Düsseldorf Urteil vom 4. Dezember 2007 - 22 K 1286/06 ; OVG NRW Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 ; VG Düsseldorf Urteil vom 11. November 2009 - 22 K 3117/08).

  • VG Düsseldorf, 12.04.2013 - 22 K 9174/10

    Anspruch einer Wählervereinigung auf Unterlassung der Verbreitung von

    Den hiergegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung wies das OVG NRW durch Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 - zurück.

    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, (umfassend) über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, a.a.O., Juris Rn. 84; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, www.nrwe.de = Juris Rn. 3 - 5.

    Vor dem Berichtszeitraum liegende Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung können bereits allein eine Berichterstattung rechtfertigen, wenn jedenfalls bei der Bestrebung eine hinreichende personelle Kontinuität besteht, eine inhaltliche Distanzierung von den Verlautbarungen und Aktivitäten, die die Verdachtsanhaltspunkte bildeten, nicht festgestellt werden kann und zwischen Anknüpfungstatsachen und Berichtszeitraum eine nur kurze Zeitspanne liegt, wobei von einer nur kurzen Zeitspanne jedenfalls auszugehen ist, wenn die letzten Anknüpfungstatsachen noch nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, www.nrwe.de = Juris Rn. 3 - 5.".

  • VG Berlin, 21.01.2016 - 1 K 255.13

    Nennung von "Pro NRW" im Verfassungsschutzbericht 2012 als rechtsextremistische

    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, umfassend über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren (BVerfG, Beschluss vom 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01 -, BVerfGE 113, 63; OVG Münster, Beschluss vom 8.7.2009 - 5 A 203/08 - VG Düsseldorf, Urteil vom 10.9.2009 - 22 K 3117/08 -, juris).

    Von einer kurzen Zeitspanne ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die letzten Anknüpfungstatsachen noch nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen (OVG Münster, Beschluss vom 8.7.2009 - 5 A 203/08 - VG Düsseldorf, Urteil vom 10.9.2009 - 22 K 3117/08 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2018 - 5 A 1698/15

    Erlaubnis der Berichterstattung in dem Verfassungsschutzbericht bei Vorliegen von

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris, Rn. 84; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, juris, Rn. 3.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, juris, Rn. 2f.; Roth, in: Schenke/ Graulich/ Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2014, § 3, 4 BVerfSchG, Rn. 110.

  • VG Düsseldorf, 28.05.2013 - 22 K 2532/11

    Klage von "pro NRW" überwiegend ohne Erfolg

    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, (umfassend) über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, a.a.O., Juris Rn. 84; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, www.nrwe.de = Juris Rn. 3 - 5.

    Vor dem Berichtszeitraum liegende Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung können bereits allein eine Berichterstattung rechtfertigen, wenn jedenfalls bei der Bestrebung eine hinreichende personelle Kontinuität besteht, eine inhaltliche Distanzierung von den Verlautbarungen und Aktivitäten, die die Verdachtsanhaltspunkte bildeten, nicht festgestellt werden kann und zwischen Anknüpfungstatsachen und Berichtszeitraum eine nur kurze Zeitspanne liegt, wobei von einer nur kurzen Zeitspanne jedenfalls auszugehen ist, wenn die letzten Anknüpfungstatsachen noch nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, www.nrwe.de = Juris Rn. 3 - 5.".

  • VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 13111/17

    Klage eines Vereins gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes als

    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, (umfassend) über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 84; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, juris Rn. 5; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 72.

    Vor dem Berichtszeitraum liegende Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung können bereits allein eine Berichterstattung rechtfertigen, wenn jedenfalls bei der Bestrebung eine hinreichende personelle Kontinuität besteht, eine inhaltliche Distanzierung von den Verlautbarungen und Aktivitäten, die die Verdachtsanhaltspunkte bildeten, nicht festgestellt werden kann und zwischen Anknüpfungstatsachen und Berichtszeitraum eine nur kurze Zeitspanne liegt, wobei von einer nur kurzen Zeitspanne jedenfalls auszugehen ist, wenn die letzten Anknüpfungstatsachen noch nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, juris Rn. 5; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 74.

  • VG Düsseldorf, 16.06.2015 - 22 K 6078/14

    Rechtmäßigkeit der Erwähnung eines eingetragenen Vereins im

    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, (umfassend) über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, a.a.O., Juris Rn. 84; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, www.nrwe.de = Juris Rn. 3 - 5.

    Vor dem Berichtszeitraum liegende Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung können bereits allein eine Berichterstattung rechtfertigen, wenn jedenfalls bei der Bestrebung eine hinreichende personelle Kontinuität besteht, eine inhaltliche Distanzierung von den Verlautbarungen und Aktivitäten, die die Verdachtsanhaltspunkte bildeten, nicht festgestellt werden kann und zwischen Anknüpfungstatsachen und Berichtszeitraum eine nur kurze Zeitspanne liegt, wobei von einer nur kurzen Zeitspanne jedenfalls auszugehen ist, wenn die letzten Anknüpfungstatsachen noch nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, www.nrwe.de = Juris Rn. 3 - 5.".

  • VG Düsseldorf, 10.11.2009 - 22 K 3117/08

    Befugnis der Verfassungsschutzbehörde zur Veröffentlichung von Informationen über

    Den hiergegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung wies das OVG NRW zurück durch Beschluss vom 8. Juli 2009 5 A 203/08 -.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 , a.a.O., juris (Rn. 84); OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, www.nrwe.de = juris.

    Diese ergeben sich allein schon aus den vom erkennenden Gericht durch die Urteile vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03 - und vom 4. Dezember 2007 - 22 K 1286/06 -, bestätigt durch Beschlüsse des OVG NRW vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 - bzw. vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, festgestellten Verlautbarungen und Aktivitäten in den Jahren 2002 bis 2006, welche in einer Gesamtschau hinreichende tatsächliche Anhaltspunkten für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen begründen.

  • VG Berlin, 07.09.2016 - 1 K 71.15
    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, umfassend über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren (BVerfG, Beschluss vom 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01, juris, Rn. 84; OVG Münster, Beschluss vom 8.7.2009 - 5 A 203/08, juris, Rn. 3; VG Düsseldorf, Urteil vom 10.9.2009 - 22 K 3117/08, juris, Rn. 59 ff.; Urteil der Kammer vom 21.1.2016 - VG 1 K 255.13, juris, Rn. 31).

    Von einer kurzen Zeitspanne ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die letzten Anknüpfungstatsachen noch nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen (OVG Münster, Beschluss vom 8.7.2009 - 5 A 203/08, juris, Rn. 3 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 10.9.2009 - 22 K 3117/08, juris, Rn. 61; Urteil der Kammer vom 21.1.2016 - VG 1 K 255.13, juris, Rn. 31).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10

    Erwähnung der Bürgerbewegung pro Köln e.V. im Verfassungsschutzbericht des Bundes

    Gegen die Erwähnung in den Jahren 2002 bis 2009 suchte der Kläger erfolglos um Rechtschutz nach (VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03; OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 22 K 1286/06; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08; VG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2009 - 22 K 3117/08).
  • VG Düsseldorf, 01.09.2014 - 22 L 1649/14
  • VG Düsseldorf, 15.02.2011 - 22 K 404/09

    Klage von "pro NRW" abgewiesen

  • VG Hamburg, 14.12.2020 - 15 E 2497/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Studentenverbindung gegen die Bezeichnung als

  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 10 ZB 21.679

    Rechtfertigung der Erwähnung einer muslimischen Organisation in einem

  • VG Bremen, 18.09.2020 - 2 K 236/18

    Rechtmäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die den Kläger

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